Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie – ein Drama in 3 Akten (II)
Am 16. Januar 2008 wurde die Verbraucherkeditrichtlinie auf EU-Ebene verabschiedet, seit dem 3. August 2009 steht fest, wie diese in Deutschland umgesetzt werden muss. Über 11 Monate Zeit blieb deutschen Kreditinstituten, einen Plan zu entwickeln, der einen reibungslosen Ablauf der Umstellung und rechtzeitige ausführliche Information an Kunden und Vermarkter garantiert hätte. Und dann war er da, der 11. Juni 2010.
Was bisher geschah: Die Rechtsabteilungen der Kreditgeber haben ihr Möglichstes getan, um ohne Nutzung der Mustervorlagen des Gesetzgebers eine für jede Bank individuelle Lösung für die Frage zu finden, welche Angaben zu den Pflichtangaben gehören und in welcher Form diese dargereicht werden müssen.
2. Akt: Wer hat Angst vor Graf Zahl?
Waren im ersten Akt noch die Rechtsabteilungen der einzelnen Kreditgeber gefragt, sind die Hauptakteure des zweiten Akts die Finanzgenies – schließlich gilt es, repräsentative/realistische/realitätsnahe Beispiele (je nach Auslegung) zu finden, bei denen Sollzins, effektiver Zins, Bearbeitungsgebühr und der vielzitierte “2/3-Zins” ihren großen Auftritt haben. Zudem erwartet der Gesetzgeber (und die EU), dass der effektive Zins zukünftig über diese Formel berechnet wird:
Eine schwierige Aufgabe für den Otto-Normalverbraucher, aber doch nicht für die hellen Köpfe einer Bank, oder? Was kann da schon schief gehen?
Wäre man kleinlich, könnte man damit anfangen, dass bei manchen Anbietern zwei, drei oder sogar vier Updates der Kreditzinsen nötig waren. Wäre man überkorrekt, könnte man bemängeln, dass bei manchen Anbietern der eigene Kreditrechner oder sogar der komplette Internetauftritt stundenlang außer Betrieb war. Wäre man oberlehrerhaft, könnte man fragen, warum bei der VW Bank anscheinend niemand einen Fehler in diesem Bild bemerkt:
Und wäre man Knigge, könnte man sich darüber echauffieren, dass manche Anbieter am Tag des Inkrafttretens der Richtlinie eine „termingerechte Umsetzung“ von ihren Werbepartnern fordern, E-Mails mit der Bitte um weitere Informationen jedoch unbeantwortet lassen…
Dass die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie nicht ohne Fehler von statten gehen würde, war vielleicht zu erwarten – dass sich viele Kreditgeber in Sachen Mathematik anscheinend schwer tun, kann aber zu denken geben. Ob sich die Situation mittlerweile in Wohlgefallen aufgelöst hat, wer sich darum kümmert, dass die Richtlinien von den Banken und Kreditgebern eingehalten werden, und welche Lehren aus dem Chaos um die Umsetzung zu ziehen sind, folgt im letzten Akt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
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Vielen Dank für den kritischen Artikel. Leider ist es genau so, dass viele Banken und Finanzdienstleister mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie entweder überfordert sind – oder erstmal gar nichts an Ihren Websites machen. Im besonderen in unserem Geschäft, dem Beamtendarlehen in der Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung hat dies deutliche Auswirkungen.
Unser Effektivzinssatz erhöht sich durch die VKR von 5,99 % auf etwa 7,5 % – viele Mitbewerber werben aber weiterhin fleissig mit dem alten Zins und täuschen somit die Kunden. Sowas nennt man wohl unlauterer Wettbewerb – muss man denn aber gleich abmahnen oder an wen kann man sich wenden ?
Erst gestern erhielt ich eine Mail eines “Kollegen”:
”
Ich habe bisher von keiner Seite – also weder von der DSL-Bank, noch
von der Maselbank, noch von der Hamburg-Mannheimer – eine entsprechende Info
bekommen.
Ich kann aber derzeit nicht mit anderen Effektivzinssätzen werben, da ich
bisher von Anbieterseite keine anderen Effektivzinssätze vorliegen habe!
”
Und das 2 Wochen nach Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie…unglaublich. Und wir setzen alles pünklich zum 11.06.2010 um und sind scheinbar die Dummen.
-> http://www.beamtenkapital.de/aktuelles/
[...] zum Thema: -> Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie – ein Drama in 3 Akten (I) -> Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie – ein Drama in 3 Akten (II) -> Zwischenspiel: Die Verbraucherkreditrichtlinie – und warum sie Lücken lässt Kommentare [...]
jemand der den eff. Zins noch nicht einmal nennt, sollte mal schön den ball flachhalten!
Sehr geehrter Kollege,
die Netzgemeinschaft mag anonyme Kommentare überhaupt nicht und bewertet deren Autoren udn Texte entsprechend negativ.
Dennoch sei darauf hingewiesen, dass unsere Angebote stets korrekt nach der neuen Verbraucherkreditrichtlinie berechnet werden und dem Kunden daher mit dem richtigen Effektivzins zugestellt werden.
Leider gibt es noch immer viele Kollegen, die auf Ihren Websites die alten Zinssätze bewerben und sich weigern, die korrekten Zinsen anzugeben. Daher weisen wir unsere Kunden seit 01.08.2010 auf der Beamtenkapital-Website darauf hin, dass eine individuelle Berechnung erforderlich ist – und teilen dem Kunden seinen persönlichen effektiven Zinssatz erst nach dieser individuellen Berechnung mit.
Weitere Informationen finden Sie hierzu unter: http://www.beamtenkapital.de/konditionen.shtml
Mit freundlichen Grüßen
ERGO Beamtendarlehen
Marcel Winterhoff
http://www.beamtenkapital.de
Hallo Herr Winterhof,
wenn man auf der webseite eine mtl. rate genau bekannt geben kann, kann man auch denn eff. zins benennen, wenn sie nicht wissen wie das geht sollten sie bei ihrer versicherung einmal nachfragen.
sollten man den eff. zins wie sie nicht nennen (warum auch immer) so darf man auch nicht den sollzins nennen!
bitte lesen sie sich in den Verbraucherkreditrichtlinien ein!
danke
mfg
weiterer mitbewerber
Hallo, werte Kollegen Wendholt.
Vielen Dank für den erneuten Besuch von http://www.beamtenkapital.de
Zum Thema “Anonymität von Blog-Kommentaren” verweise ich auf meine Antwort von oben. Zum Thema “Verbraucherkreditrichtlinie” weisen meine ERGO Kollegen Ammirato und Aljets, sowie die Kollegen von Dr. Klein und Vergleich.de ebenso wie ich den Effektivzins mit “individuell” aus.
Mit freundlichen Grüßen
ERGO Beamtendarlehen
Marcel Winterhoff
http://www.beamtenkapital.de