Finsider
finsider auf Facebook
Finsider-Feeds
Zuletzt kommentiert
  • GeVestor-Microblog: Es sind nicht nur die Banken, die die sozialen Netzwerke für sich entdecken müssen. Es gibt auch...
  • GeVestor-Microblog: Für die Kunden auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in Richtung eines flüssigeren Geldverkehrs!...
  • Leonie: Stimmt – auch Risikofreude ist ein Anzeichen ;)
  • Marcel Winterhoff: 11. Mir ist bewußt, dass die Nachsteuerrendite von Tagesgeldkonten durch die aktuelle...
  • Michael Hehn: Interessante Auswertung, danke! Interessant wäre, wie groß die Zahl der weiteren Banken ist, die nicht...

Zwischenspiel: Die Verbraucherkreditrichtlinie – und warum sie Lücken lässt

EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Seit dem 11. Juni können sich alle Kreditnehmer in spe darüber freuen, mehr und aussagekräftigere Informationen zu bekommen als jemals zuvor. Denn mit Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie gelten in Deutschland strengere Regeln bezüglich der Werbung für Kredite.

Eine besondere Bedeutung nimmt dabei der sogenannte 2/3-Zins ein, der Zinssatz (oder einen besseren), den mindestens zwei Drittel aller Kreditnehmer einer Bank bekommen. Der 2/3-Zinssatz muss dank Verbraucherkreditrichtlinie ab sofort bereits dann in Form eines repräsentativen Beispielkredits angegeben werden, sobald in der Werbung für den Kredit ein einziger Zinssatz Erwähnung findet.


Im Idealfall bietet der 2/3-Zins dem potentiellen Kreditnehmer ein Beispiel dafür, was für einen Zinssatz er realistischerweise zu erwarten hat. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn das vom Kreditgeber gewählte Beispiel auch beispielhaft in Kredithöhe und -laufzeit ist: Wenn der durchschnittliche Kreditnehmer einen Kredit von 8.000 Euro über eine Laufzeit von 3 Jahren aufnimmt, und das 2/3-Zins-Beispiel auf diesen Zahlen gründet, bringt das einem Kreditnehmer nur wenig, der 40.000 Euro für 6 Jahre aufnimmt.


Wenn ein Kreditgeber es darauf anlegt, kann er die Aussagekraft des via Verbraucherkreditrichtlinie vorgeschriebenen repräsentativen Beispiels also recht einfach untergraben. Optimal ist es natürlich, wenn der Kreditgeber die unterschiedlichen 2/3-Zinsen für alle möglichen Laufzeit-Kreditbetrag-Kombinationen aufführen – und einige Banken tun dies sogar. Genauso gibt es allerdings auch Branchenvertreter, die nur einen einzigen 2/3-Zins für alle Laufzeiten und Kreditbeträge angeben, ein Mittelwert, der bei Beträgen von 1.000 bis 50.000 Euro und Laufzeiten von 12 bis 84 Monaten naturgemäß viele Kreditfälle nur unzureichend repräsentiert. Entsprechend gering dürfte der Nutzen derartiger Pflichtangaben für viele Kreditnehmer sein.


Nachbesserungen dürfte es dennoch kaum geben, dafür sind die Probleme der neuen Verbraucherkreditrichtlinie doch zu gering – und damit auch der Druck auf die politischen Entscheidungsträger, die gerade erst in Kraft getretene Richtlinie zu überarbeiten.

Das könnte Sie auch interessieren:

  1. Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie – ein Drama in 3 Akten (I) Am 16. Januar 2008 wurde die Verbraucherkreditrichtlinie auf EU-Ebene verabschiedet,...
  2. Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie – ein Drama in 3 Akten (II) Am 16. Januar 2008 wurde die Verbraucherkeditrichtlinie auf EU-Ebene verabschiedet,...
  3. Ratenkredit: Bye Bye, Bearbeitungsgebühr? Davon dürften nicht wenige Kreditnehmer geträumt haben: Nach einem in...
  4. Malen nach Zahlen – Wenn sich Banken verrechnen Als Banker muss man vielleicht kein Mathe-Genie sein, ein gewisses...
  5. Trügerische Transparenz: Das Demokratieverständnis der noa Bank „Retten Sie die finanzielle Demokratie! Schaffen wir gemeinsam eine bessere...

Kommentieren