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Schlecht beraten – na und?

Wieder einmal hat die Stiftung Warentest die Beratungsqualität verschiedener deutscher Banken getestet, um am Ende zu einem erwartbaren Urteil zu gelangen: Die Anlageberatung der Banken ist bestenfalls befriedigend, in Teilen sogar ausgesprochen mangelhaft.

Generell hat sich seit dem letzten Feldversuch wenig getan, nur wenige Banken und ihre Berater gehen wirklich auf die individuellen Bedürfnisse der Anleger ein, zudem werden auffällig häufig die Gefahren der empfohlenen Anlagevehikel unter den Teppich gekehrt.

Das Beratungsprotokoll, ein scheues Tier

All das überrascht nicht wirklich, so dass der zentrale Kritikpunkt der Stiftung Warentest dann auch ein anderer ist: In rund 50% der Fälle wird dem Kunden kein Beratungsprotokoll ausgehändigt, der Verlauf des Beratungsgesprächs inklusive Empfehlungen wird also nicht festgehalten. Damit verstoßen die Finanzinstitute zwar eindeutig gegen die neue Protokollierungspflicht, befinden sich aber in guter Gesellschaft. Keine einzige der überprüften Banken kommt ohne diesen Fauxpas aus. Laut “Handelsblatt” forderte die Bundes- verbraucherministerin Ilse Aigner Konsequenzen aus dem Testergebnis und intensivere Kontrollen durch die BaFin.


Protokoll-los glücklich?

Doch wer profitiert wirklich vom Protokoll? Ein vom Anleger unterschriebenes Protokoll (hierzu ist er nicht verpflichtet, es wurde jedoch bereits berichtet, das verschiedene Banken die Anleger dazu auffordern) ist wie ein Persilschein für die Bank, der Anleger verliert durch seine Unterschrift von vornherein jegliche Regressmöglichkeit.

Ein fehlendes Protokoll ist jedoch, obwohl es gegen geltendes Gesetz verstößt, eine gute Ausgangsposition für den Anleger: Die Bank kann nicht nachweisen, dass er implizit oder gar explizit erklärt hat, die Empfehlungen des Beraters verstanden zu haben. Bei einem Protokoll, ob unterschrieben oder nicht, sieht die Lage ganz anders aus. Bei einer falschen oder mangelhaften Beratung durch die Bank kann sich ein fehlendes Protokoll also durchaus positiv auswirken – auch wenn das Fehlen erst einmal ein Armutszeugnis für die Bank darstellt.

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