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Archiv für die Kategorie „Recht & Verbraucherschutz“

Dr. Dispo hat Sprechstunde – Regierung sieht keinen Regelungsbedarf beim Dispozins

Hohe Dispozinsen - Betrug am Kunden oder selbst schuld?Der Leitzins ist niedrig, der Dispo hoch. Nicht zum ersten Mal fordern Verbraucherschützer von der Politik, die Dispozinsen nach oben zu begrenzen, meist in Kombination mit einem Hinweis auf den Leitzins der EZB.

Und tatsächlich ist die Diskrepanz zwischen dem Leitzinssatz (1,00 Prozent) und dem Zinssatz des Dispositionskredits zahlreicher Banken (in der Regel über 10 und nicht selten über 15 Prozent) nicht nur aktuell sehr hoch. Nicht von ungefähr kommt also der Eindruck, dass sich die Banken trotz billiger Refinanzierungsmöglichkeiten mit dem Dispozins eine goldene Nase verdienen. Doch ist daher auch die immer wieder vorgebrachte Forderung an die Politik angebracht, dem Dispozins einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben?
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Das Sauber-Bank-Image: Vertrauen ist gut…

Was haben eine zweifelhafte Musikdownload-Plattform, ein Inkasso-Unternehmen und eine „Mitmach-Bank“ gemeinsam?

Als noa Bank-Gründer Jociz seinerzeit das Modell der transparenten Bank vorstellte, traf er einen Nerv. Vollkommene Transparenz – sehr gut! Gute Zinsen und ein gutes Gewissen – noch besser! Alle ziehen an einem Strang, die Anleger helfen dem heimischen Mittelstand – so sollte „Bank“ sein, so fühlt sich „social“ an, so ist man nicht Kunde, sondern man ist ein „Wir“.

Doch dann stellte sich heraus, dass die noa Bank keineswegs nur den Mittelstand mit Krediten versorgt, sondern große Summen an noa Factoring gingen – ebenfalls ein Unternehmen von Jociz. Die Vorwürfe, die noa Bank diene nur zur Finanzierung des Factorings, wogen schwer und kratzten erheblich am Sauber-Bank-Image. Der Rest ist Geschichte – ebenso wie die noa Bank selbst.

Dass das Konzept der noa Bank vielleicht von Anfang an zum Scheitern verurteilt war, ist dabei eher nebensächlich. Eine Bank lebt vom Vertrauen ihrer Kunden, und wenn ein Finanzdienstleister nicht nur eine hohe Rendite verspricht, sondern sich Fairness, Transparenz und „Social Banking“ auf die Fahnen schreibt, haben die meisten Kunden eine präzise Vorstellung davon, in welchem Geschäftsumfeld sie ihren Finanzdienstleister agieren sehen wollen – und in welchem nicht.

Von Abo-Fallen und Finanz-Communities

Doch zurück zur Ausgangsfrage. Nehmen wir an, Sie stoßen im Internet auf ein Testangebot, lesen das Kleingedruckte nicht gründlich genug und finden einige Wochen später ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens im Briefkasten. „Abo-Falle“ ist das gebräuchliche Wort für derartige Abonnements, die sich mehr oder weniger verschleiert automatisch aus einem kostenlosen Testangebot ergeben. Durch Worte wie „Inkasso-Unternehmen“, „Schufa-Eintrag“ und „rechtliche Schritte“ wird in den Schreiben Druck aufgebaut und der “Kunde” zum Bezahlen genötigt.

Was tun Sie also? Der erste Schritt führt zu Google – ob Sie wirklich in eine „Abo-Falle“ geraten sind, finden Sie so schnell heraus. Tatsächlich deuten die Suchtreffer darauf hin, dass Sie mit Ihrem Ärger nicht allein sind: Ob Leserreaktion bei Abzocknews.de oder Warnungen von der Verbraucherzentrale – der Internet-Anbieter ist kein Unbekannter, genauso wenig wie das Inkasso-Unternehmen, von dem zahlungsunwillige Kunden Post bekommen.

Außerdem können Sie sich an die Finanz-Community Ihres Vertrauens wenden und dort nach Rat, Hilfe, Trost oder Gleichgesinnten suchen. Ein offenes Ohr findet sich dort immer, oft auch echte Hilfe. Statt den erwarteten Gleichgesinnten stoßen Sie hier allerdings nur auf einen kurzen Kommentar, der durchweg positiv von dem Internet-Anbieter berichtet – nun gut, es mag sein, dass es auch zufriedene Kunden gibt.

Eng verbunden: Demekon Entertainment AG, FIDOR AG und UGV-Inkasso GmbH

Doch dann finden Sie zufällig heraus, dass es eine Verbindung zwischen der Finanzcommunity und dem Unternehmen gibt, wegen dem Sie so viel Ärger am Hals haben – und zwar eine geschäftliche: Die Aktiengesellschaft, die hinter der Community steht, besitzt 40 Prozent der Anteile an dem zweifelhaften Unternehmen. Was würden Sie davon halten?

Um es deutlich zu sagen: Rein rechtlich ist nichts dagegen einzuwenden, dass die FIDOR AG 40 Prozent der Anteile an der Demekon Holding GmbH hält, deren Tochterunternehmen die Demekon Entertainment AG ist.

Rein rechtlich ist die DEMEKON Entertainment AG auch darauf bedacht, mit ihrer Musik-Download-Plattform MusicMonster.fm eine reine Weste zu behalten und trotzdem gute Gewinne einzufahren, unter anderem auch in Zusammenarbeit mit der UGV-Inkasso GmbH.

Rein rechtlich ist auch nichts dagegen einzuwenden, dass die anderen 60 Prozent der Blitz-D08-sieben-vier-sieben GmbH gehören, deren Alleingesesellschafter Werner Jentzer auch der Geschäftsführer der UGV-Inkasso GmbH ist.

Rein rechtlich ist nicht einmal etwas dagegen einzuwenden, dass die DEMEKON Entertainment AG vorzugsweise UGV-Inkasso zur Eintreibung der Forderungen beauftragt.

Aber aus der Sicht von jemandem, der sich betrogen fühlt, und vielleicht auch aus der Sicht der anderen Nutzer der Finanzcommunity der FIDOR AG – aus deren Sicht ist diese Geschäftsbeziehung vielleicht nicht unbedingt mit dem gewünschten Image einer Bank zu vereinbaren. Oder?


Quellen und weiterführende Links zum Thema:

Abzocknews.de: Leserreaktion: Das Music Monster ist da – Abzocke?

Pressemitteilung: FIDOR verringert Anteil an DEMEKON

kek-online.de: Beteiligungsverhältnisse bei der DEMEKON Entertainment AG

Verbraucherzentrale Hamburg: UGV Inkasso Mahnungen oft zweifelhaft

Verein Schuldnerhilfe Essen e.V.: Merkblatt zu Forderungen von UGV Inkasso und Rechtsanwälte Wehnert

Urteil: Freiwillige Einlagensicherung nicht einklagbar

Private Einlagensicherung weiterhin juristisch nicht greifbarWas in der Überschrift noch wie ein Scherz klingt, der aus der widersprüchlichen Forderung nach einklagbarer Freiwilligkeit erwächst, dürfte in der Realität nur wenige Anleger zum Lachen bringen.

„Die Garantien von Sparguthaben durch freiwillige Einlagensicherungsfonds sind nicht einklagbar.“ Das bisher eher in Fachkreisen verbreitete Wissen, wird nun also durch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin einem weiteren Kreis bekannt gemacht.
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Vorweihnachtliche „Überraschung“ – Beratungsprotokolle schützen die Banken, nicht die Kunden

Missbraucht und ausgenutzt - das BeratungsprotokollIn einer breit angelegten Studie hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen, zusammen mit seinen auf Länderebene operierenden Mitgliedern, die seit Anfang 2010 vorgeschriebenen Beratungsprotokolle der Banken einem eingehenden Test unterzogen.

Die Protokolle, die der Dokumentation von Beratungsgesprächen zur Geldanlage dienen sollen, haben – um es kurz zu fassen – katastrophal abgeschnitten. In fast allen Testgesprächen wurde weder das genaue Anlageziel des Testanlegers im Protokoll niedergeschrieben, noch wurden seine finanziellen Verhältnisse festgehalten. Auch Risikobereitschaft und finanzielle Verhältnisse fanden kaum Einlass in die Beratungsprotokolle, genausowenig wurden die Provisionen der empfohlenen Produkte klar wiedergegeben.

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Immer Ärger mit den Banken – Warum Psychoprofile?

Psychoprofile - Werkzeug zur Kundenbeschwatzung?Ein Tsunami der Empörung schwappte durch den deutschen Blätterwald, als vergangene Woche ruchbar wurde, dass die Hamburger Sparkasse Psychoprofile ihrer Kunden erstellt hat und diese zu Marketingzwecken nutzen will.

Böser Fehler. Denn so unerwartet wie das Thema durch den NDR ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wurde, so schnell griffen die Medien die „Neuigkeit“ dankbar auf und verwandelten es in den Aufreger der Woche. Nachdem die Haspa mittlerweile zu Kreuze gekrochen ist und die Löschung der Daten versprochen hat, kehrt langsam wieder Ruhe ein.
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Ein Hauch von Skandal – ec-Kartendaten auf Abwegen?

Droht Gefahr durch ec-Kartendaten?Jetzt ist schon wieder was passiert.* Nun sind es also die ec-Karten, die an der Reihe sind. Konnte man sich vergangene Woche noch gut über die hohen Zinsen aufregen, die viele Banken für einen Dispokredit verlangen, steht diesmal der Datenschutz im Mittelpunkt der Diskussion.

Easycash und Telecash, die beiden Marktführer im Bereich der Verarbeitung von Zahlungen per ec-Karte, sollen seit Jahren Transaktionsdaten gespeichert und weiter genutzt haben. Unerlaubte Datenspeicherung und/oder Verwendung beziehungsweise Weitergabe werden mittlerweile zurecht als nicht auf die leichte Schulter zu nehmendes Vergehen betrachtet, doch nicht jeder Fall ist tatsächlich zum Skandal qualifiziert.

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Eine TAN, sie zu knechten? Sparkasse schafft TAN-Listen ab

Nicht nur Tagesgeld-Hopper und Direktbankkunden wissen die Vorteile des Online Banking zu schätzen – leider hat der technische Fortschritt in diesem Fall auch Gaunern ganz neue Möglichkeiten eröffnet, auf das Ersparte unbedarfter Bankkunden zuzugreifen. Musste man früher „nur“ das Scheckbuch in der Tasche, Kredit- und EC-Karten im Auge und die PIN-Nummern im Kopf behalten, sind heute ein aktueller Browser, die neueste Firewall, Virenschutzprogramme und mehr nötig, um vor Hackern, Trojanern und Co. einigermaßen sicher zu sein.

mTAN, iTAN, chipTAN, TiTAN?

Nicht ohne Grund entwickeln auch einzelne Banken ihre Sicherheitsmechanismen ständig weiter, von HBCI über mobile TAN bishin zu kleinen Computern, die mit Hilfe der EC-Karte und einer temporären Datenverschlüsselung für größtmögliche Sicherheit sorgen sollen. Doch wie alles im Leben hat diese Sicherheit ihren Preis, und im Gegensatz zur guten alten TAN-Liste gehören besagte Mini-Computer in der Regel nicht zur Grundausstattung eines Girokontos, sondern schlagen mit etwa 10 bis über 50 Euro zu Buche.

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Dispo Fever – Aufgewärmte Aufreger

Hohe Dispozinsen - eine Gefahr für den mündigen Kunden?Dispo, Dispo, Dispo. Egal welche Zeitung man aufschlägt oder auf welches Portal man surft: Allerorten wird man von der Schlagzeile angesprungen, dass die deutschen Banken von ihren Kunden skandalös hohe Dispozinsen verlangen. Selbst im Verbraucherschutzministerium ist die nicht so frohe Botschaft angekommen.

Keine Frage, die Zinsen, die viele Banken von ihren Girokontonutzern für einen Dispositionskredit verlangen, sind zum Teil unverschämt hoch und kaum durch Kosten auf Bankenseite zu rechtfertigen. Doch ist es wirklich notwendig, mit jedem Erscheinen einer Finanztest-Titelstory eine neue Sau durchs Dorf zu jagen?
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2, 5, 10 – Die Arithmetik der Automatengebühren

Geld abhaben am AutomatenUnd ewig lockt der Streit. Noch immer ist keine allgemeine Lösung für das Problem der Automatengebühren gefunden, obwohl sich Privatbanken mittlerweile auf eine Zahl einigen konnten: Knapp 2 Euro (genau: 1,95 Euro) werden die Privatbanken in Zukunft von Fremdkunden für Abhebungen an ihren Automaten verlangen.


Automatenkönig Sparkasse

Ungünstig nur, dass Deutschlands größter Geldautomatenbetreiber, die Sparkasse, nicht mit an Bord ist. Zwar war bereits einmal von einer Selbstverpflichtung auf ein Maximum von 5 Euro Gebühren pro Abhebung die Rede, doch von 5 Euro, geschweige denn von 2 Euro, wollen weder Sparkassen noch Volksbanken etwas hören.

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Die Kunden der noa bank – Was jetzt zu tun ist

noa bank - Geld weg?Während sich die Banken beim Thema Geldautomatengebühren eine schier endlose Rangelei liefern, ist ein anderer Kampf sehr viel schneller als erwartet entschieden worden : Die BaFin hat die noa bank gesnchlossen und alle Konten eingefroren, so dass weder von den Kunden, noch von der Bank selbst Geld von den Konten der noa bank bewegt werden kann.

Nicht von ungefähr kommen nun Erinnerungen an den Fall Kaupthing auf, als zehntausende deutsche Anleger monatelang auf ihr bei der isländischen Bank angelegtes Geld warten mussten. Es stellt sich die naheliegende Frage, ob es im Fall der noa bank zu einer Wiederholung der Ereignisse kommt.

Wer sein (Tages-)Geld rechtzeitig abziehen konnte, befindet sich natürlich auf der sicheren Seite, doch im Fall zahlreicher Tagesgeld- und aller Festgeldanleger stellt sich die bange Frage, ob, wie und wann man wieder an seine Einlagen kommt.


Die gute Nachricht: Wer nicht mehr als 50.000 Euro bei der noa bank angelegt hat, ist auf der sicheren Seite.

Denn bis zu einer Höhe von 50.000 Euro greift zu 100% die staatlich garantierte Einlagensicherung, die durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ausgeübt wird. Sobald die BaFin offiziell den Entschädigungsfall festgestellt hat, wird die EdB alle Gläubiger (also auch die Sparer) der noa bank schriftlich benachrichtigen, so dass sie ihre Entschädigung beantragen können. Die EdB garantiert, dass alle Entschädigungszahlungen innerhalb von 90 Tagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls erfolgen.


Nun zur schlechten Nachricht: Wer mehr als 50.000 Euro bei der noa bank angelegt hat, kann sich noch nicht sicher sein, dass er den Betrag oberhalb der 50.000 Euro zeitnah oder überhaupt ausgezahlt bekommt. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Banken ist die noa bank nicht Mitglied eines privaten Sicherungsfonds, die Guthaben oberhalb der Grenze der gesetzlichen Sicherung garantieren.


Dass die noa bank selbst genügend Mittel besitzt, um alle ihre Kunden vollständig auszuzahlen, darf  beim aktuellen Kenntnisstand bezweifelt werden. Ob im Zweifelsfall der deutsche Staat einspringt und die noa bank-Kunden entschädigt (Stichwort Merkel-Garantie), ist natürlich reine Spekulation. Daher lässt sich heute nicht realistisch abschätzen, was mit Einlagen über 50.000 Euro passieren wird.


Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden, für die Beteiligten gilt aber leider vorerst: Abwarten!