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Vorweihnachtliche „Überraschung“ – Beratungsprotokolle schützen die Banken, nicht die Kunden

Missbraucht und ausgenutzt - das BeratungsprotokollIn einer breit angelegten Studie hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen, zusammen mit seinen auf Länderebene operierenden Mitgliedern, die seit Anfang 2010 vorgeschriebenen Beratungsprotokolle der Banken einem eingehenden Test unterzogen.

Die Protokolle, die der Dokumentation von Beratungsgesprächen zur Geldanlage dienen sollen, haben – um es kurz zu fassen – katastrophal abgeschnitten. In fast allen Testgesprächen wurde weder das genaue Anlageziel des Testanlegers im Protokoll niedergeschrieben, noch wurden seine finanziellen Verhältnisse festgehalten. Auch Risikobereitschaft und finanzielle Verhältnisse fanden kaum Einlass in die Beratungsprotokolle, genausowenig wurden die Provisionen der empfohlenen Produkte klar wiedergegeben.

Alles in allem ist es ein vernichtendes Zeugnis, das die Verbraucherzentralen den Banken ausstellen. Denn anstatt die Verbraucher vor schlechten Anlageempfehlungen zu schützen, versuchen die Banken mit den Beratungsprotokollen vielmehr, sich selbst vor Klagen durch ihre Kunden zu schützen, schreiben doch 80% der getesteten Banken eine pauschale Haftungsfreistellung in ihre Protokolle.

So unschön und vor allem ärgerlich die Ergebnisse der Verbraucherzentralen auch ausfallen, so wenig können sie überraschen. Denn schon vor Monaten wies die Stiftung Warentest auf den Missbrauch der Beratungsprotokolle hin, und auch wir haben bereits darüber berichtet.

Bereits im Juli sprach Verbraucherministerin Aigner davon, Konsequenzen aus dem schlechten Testergebnis ziehen zu wollen und forderte genaue Kontrollen durch die BaFin. Kontrollen, die diese – nebenbei bemerkt – aufgrund fehlender Kapazitäten überhaupt nicht durchführen kann. Gering fallen auch die restlichen Bemühungen der Politik aus, dem Treiben der Banken ein Ende zu bereiten. Ob dies aus fehlendem Interesse oder ganz bewusst geschieht, bleibt dabei der Spekulation jedes Einzelnen überlassen.

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1 Kommentar zu „Vorweihnachtliche „Überraschung“ – Beratungsprotokolle schützen die Banken, nicht die Kunden“

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