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Trügerische Transparenz: Das Demokratieverständnis der noa Bank
„Retten Sie die finanzielle Demokratie! Schaffen wir gemeinsam eine bessere Welt!“ heißt es derzeit im Blog der noa Bank – hehre Ziele für jemanden, der sich im gleichen Atemzug als der Kleinere im Kampf „David gegen Goliath“ sieht. François Jozic, Gründer der noa Bank, sucht auf http://www.anderebank.de 15.000 Unterschriften für die noa Bank-Petition „zur Rettung der finanziellen Demokratie“ – dass der Zählerstand nach 10 Tagen gerade einmal 260 Stimmen aufweist, zeugt nicht gerade von grenzenlosem Vertrauen der noa-Kunden. Vielmehr zeigen die Kommentare, dass viele Bankkunden nicht nur enttäuscht sind, sondern auch eine Ahnung haben, wo Fehler im Konzept der noa Bank liegen könnten. Eine Frage, die sich wahrscheinlich viele stellen, bringt Leser Mike auf den Punkt:
Hinkt Ihre Idee der noa Bank auf beiden Beinen? Ist der “Geburtsfehler” (sofern vorhanden) heilbar?
noa Bank beschönt Grund für Geldannahmestopp
Die neuesten Schlagzeilen dürften derweil auch nicht dafür sorgen, dass sich deutlich mehr Zeichner für die Petition finden. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, war der Grund des Einlagenstopps Ende Juni nur indirekt das „enorme Wachstum“, wie Jozic den Kunden der noa Bank am 24. Juni erklärte. Vielmehr hatte die BaFin am 23. Juni den Riegel vorgeschoben und der noa Bank sowohl die Geldannahme als auch die Kreditvergabe untersagt. Rechtlich ist zwar nicht zu beanstanden, dass die Auskunft an die Kunden die Realität, sagen wir, etwas beschönte – ein schaler Nachgeschmack bleibt dennoch. Und das Gefühl, dass die noa Bank doch nicht so „anders“ ist, wie sie sich gerne hätte, sondern die Transparenz im Zweifel auch hier Grenzen hat.
Versucht Jozic von sich abzulenken, indem er die Schuld auf die BaFin und den Finanzmarkt schiebt? Ist die noa Bank groß genug, um eine potentielle Gefahr darzustellen, die der Rest der Finanzwelt auszulöschen versucht? Was steckt wirklich hinter den Problemen der noa Bank? Ihre Meinung ist gefragt!
UPDATE: Dieser Prozess war kürzer, als erwartet: Am 18.08.2010 verpasste die BaFin der noa Bank, und indirekt auch noa factoring, den finalen Todesstoß – was aus den eingefrorenen Kundeneinlagen wird, Reaktionen von Betroffenen und weitere Hintergründe natürlich in den kommenden Tagen auf finsider.de!
Ausgezeichnet! Vom liberalen Umgang der Banken mit Testsiegeln
Siegel – Zeichen der Macht. Bereits im Altertum wurde die Macht der Herrscher mit Hilfe versiegelter Anweisungen bis in die entlegensten Regionen ihrer Herrschaftsbereiche gebracht. Und auch heute noch, in einer Zeit, in der Siegelwachs und Siegelring im Angesicht von E-Mails und Instant Messaging zu Anachronismen verkommen sind, üben Siegel noch immer Macht aus.
In fast jeder Form beliebt (Ausnahme: Ralph Siegel), versucht heutzutage jedermann, Testsiegel aller Art zu erringen. Und die Banken machen hier keine Ausnahme. Sie schmücken ihre Produkte gerne mit Auszeichnungen von Zeitungen und Finanzportalen, besonders beliebt ist das Finanztest-Siegel, das die Tochter der Stiftung Warentest bei ihren regelmäßigen Tests vergibt.
Aufgrund ihrer großen Beliebtheit finden sich die Testsiegel dann auch in großer Zahl auf den Websites der Banken und vermitteln gleichermaßen Seriosität und Qualität. Meist auch durchaus zurecht. Doch die weit verbreitete Praxis vieler Finanzinstitute, weiterhin mit alten Auszeichnungen zu werben, sollte als Warnung dienen, Testsiegeln nicht blind zu vertrauen. Denn es ist durchaus ein Unterschied, ob die Auszeichnung im Jahr ´10 oder vor 10 Jahren vergeben wurde.
Es wäre wünschenswert, dass die Banken Testsiegel weniger inflationär verwenden würden – und im besten Fall natürlich nur dann, wenn die Tests zumindest nicht älter als vom Vorjahr sind…
Haben Sie auch ein Prüfsiegel älteren Datums gefunden, wie diese beiden der Sparkassen-Tochter 1822direkt? Sagen Sie uns, wo oder verlinken Sie die Seite in den Kommentaren – wir sind gespannt!
Zwischenspiel: Die Verbraucherkreditrichtlinie – und warum sie Lücken lässt

Seit dem 11. Juni können sich alle Kreditnehmer in spe darüber freuen, mehr und aussagekräftigere Informationen zu bekommen als jemals zuvor. Denn mit Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie gelten in Deutschland strengere Regeln bezüglich der Werbung für Kredite.
Eine besondere Bedeutung nimmt dabei der sogenannte 2/3-Zins ein, der Zinssatz (oder einen besseren), den mindestens zwei Drittel aller Kreditnehmer einer Bank bekommen. Der 2/3-Zinssatz muss dank Verbraucherkreditrichtlinie ab sofort bereits dann in Form eines repräsentativen Beispielkredits angegeben werden, sobald in der Werbung für den Kredit ein einziger Zinssatz Erwähnung findet.
Im Idealfall bietet der 2/3-Zins dem potentiellen Kreditnehmer ein Beispiel dafür, was für einen Zinssatz er realistischerweise zu erwarten hat. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn das vom Kreditgeber gewählte Beispiel auch beispielhaft in Kredithöhe und -laufzeit ist: Wenn der durchschnittliche Kreditnehmer einen Kredit von 8.000 Euro über eine Laufzeit von 3 Jahren aufnimmt, und das 2/3-Zins-Beispiel auf diesen Zahlen gründet, bringt das einem Kreditnehmer nur wenig, der 40.000 Euro für 6 Jahre aufnimmt.
Wenn ein Kreditgeber es darauf anlegt, kann er die Aussagekraft des via Verbraucherkreditrichtlinie vorgeschriebenen repräsentativen Beispiels also recht einfach untergraben. Optimal ist es natürlich, wenn der Kreditgeber die unterschiedlichen 2/3-Zinsen für alle möglichen Laufzeit-Kreditbetrag-Kombinationen aufführen – und einige Banken tun dies sogar. Genauso gibt es allerdings auch Branchenvertreter, die nur einen einzigen 2/3-Zins für alle Laufzeiten und Kreditbeträge angeben, ein Mittelwert, der bei Beträgen von 1.000 bis 50.000 Euro und Laufzeiten von 12 bis 84 Monaten naturgemäß viele Kreditfälle nur unzureichend repräsentiert. Entsprechend gering dürfte der Nutzen derartiger Pflichtangaben für viele Kreditnehmer sein.
Nachbesserungen dürfte es dennoch kaum geben, dafür sind die Probleme der neuen Verbraucherkreditrichtlinie doch zu gering – und damit auch der Druck auf die politischen Entscheidungsträger, die gerade erst in Kraft getretene Richtlinie zu überarbeiten.
Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie – ein Drama in 3 Akten (I)

Am 16. Januar 2008 wurde die Verbraucherkreditrichtlinie auf EU-Ebene verabschiedet, seit dem 3. August 2009 steht fest, wie diese in Deutschland umgesetzt werden muss. Über 11 Monate Zeit blieb deutschen Kreditinstituten, einen Plan zu entwickeln, der einen reibungslosen Ablauf der Umstellung und rechtzeitige ausführliche Information an Kunden und Vermarkter garantiert hätte. Und dann war er da, der 11. Juni 2010.
1. Akt: Interpretation des §6 PAngV
Kurz zusammengefasst – der §6 PAngV (Preisangabeverordnung) besagt, dass jeder, der für den Abschluss eines Kreditvertrags wirbt und dabei Zinsen oder andere Angaben zum Preis nutzt, fortan einige Pflichtangaben zu leisten hat.



