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Urteil: Freiwillige Einlagensicherung nicht einklagbar
Was in der Überschrift noch wie ein Scherz klingt, der aus der widersprüchlichen Forderung nach einklagbarer Freiwilligkeit erwächst, dürfte in der Realität nur wenige Anleger zum Lachen bringen.
„Die Garantien von Sparguthaben durch freiwillige Einlagensicherungsfonds sind nicht einklagbar.“ Das bisher eher in Fachkreisen verbreitete Wissen, wird nun also durch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin einem weiteren Kreis bekannt gemacht.
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Die Tücken der Statistik – Teil 1
Heute: Der Bankenverband und das Online Banking
Die Ergebnisse der vor kurzem veröffentlichten Umfrage des Bankenverbands sind in weiten Teilen nicht überraschend und als falsch kann man sie erst recht nicht bezeichnen. Die Umfragewerte bestätigen lediglich das, wovon sowieso ausgegangen wird.
So ist die Nutzung von Online Banking Angeboten unter jungen Erwachsenen besonders weit verbreitet, darüber hinaus nimmt die Häufigkeit der Nutzung parallel mit dem Alter der befragten Personen stetig ab (siehe Grafik). So weit, so gut. Doch eine Zahl in der Statistik des Bankenverband sorgt dann doch für etwas Verwunderung: Kaum jemand, der gerade erst die Volljährigkeit erreicht hat, nutzt Online Banking!
Nun befindet sich zwar (vermutlich) kein Fehler in der Statistik, aber eine Erklärung für die doch etwas überraschenden Werte wird auch nicht geliefert. So kann leicht der Eindruck entstehen, der Anteil der 18-24jährigen, die für ihre Bankgeschäfte das Internet nutzen, sei so hoch beziehungsweise niedrig wie bei den 40-49jährigen.
Dabei dürfte die kuriosen Zahlen anders zu erklären sein: Viele 18-24jährige werden ihre Finanzen nicht aktiv regeln, da entweder kaum eigenes Einkommen vorhanden ist und/oder noch die Eltern bei den Finanzen (mit)entscheiden. Eine jugendliche Vorliebe für die Filiale um die Ecke wird jedoch kaum der Grund für die seltsamen Zahlenwerte sein.
Wie immer gilt bei Statistiken, insbesondere wenn sie auf Umfragen basieren, dass die Ergebnisse genau und vor allem kritisch betrachtet werden müssen.