Artikel-Schlagworte: „Einlagensicherung“
Urteil: Freiwillige Einlagensicherung nicht einklagbar
Was in der Überschrift noch wie ein Scherz klingt, der aus der widersprüchlichen Forderung nach einklagbarer Freiwilligkeit erwächst, dürfte in der Realität nur wenige Anleger zum Lachen bringen.
„Die Garantien von Sparguthaben durch freiwillige Einlagensicherungsfonds sind nicht einklagbar.“ Das bisher eher in Fachkreisen verbreitete Wissen, wird nun also durch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin einem weiteren Kreis bekannt gemacht.
Diesen Beitrag weiterlesen »
Die Kunden der noa bank – Was jetzt zu tun ist
Während sich die Banken beim Thema Geldautomatengebühren eine schier endlose Rangelei liefern, ist ein anderer Kampf sehr viel schneller als erwartet entschieden worden : Die BaFin hat die noa bank gesnchlossen und alle Konten eingefroren, so dass weder von den Kunden, noch von der Bank selbst Geld von den Konten der noa bank bewegt werden kann.
Nicht von ungefähr kommen nun Erinnerungen an den Fall Kaupthing auf, als zehntausende deutsche Anleger monatelang auf ihr bei der isländischen Bank angelegtes Geld warten mussten. Es stellt sich die naheliegende Frage, ob es im Fall der noa bank zu einer Wiederholung der Ereignisse kommt.
Wer sein (Tages-)Geld rechtzeitig abziehen konnte, befindet sich natürlich auf der sicheren Seite, doch im Fall zahlreicher Tagesgeld- und aller Festgeldanleger stellt sich die bange Frage, ob, wie und wann man wieder an seine Einlagen kommt.
Die gute Nachricht: Wer nicht mehr als 50.000 Euro bei der noa bank angelegt hat, ist auf der sicheren Seite.
Denn bis zu einer Höhe von 50.000 Euro greift zu 100% die staatlich garantierte Einlagensicherung, die durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ausgeübt wird. Sobald die BaFin offiziell den Entschädigungsfall festgestellt hat, wird die EdB alle Gläubiger (also auch die Sparer) der noa bank schriftlich benachrichtigen, so dass sie ihre Entschädigung beantragen können. Die EdB garantiert, dass alle Entschädigungszahlungen innerhalb von 90 Tagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls erfolgen.
Nun zur schlechten Nachricht: Wer mehr als 50.000 Euro bei der noa bank angelegt hat, kann sich noch nicht sicher sein, dass er den Betrag oberhalb der 50.000 Euro zeitnah oder überhaupt ausgezahlt bekommt. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Banken ist die noa bank nicht Mitglied eines privaten Sicherungsfonds, die Guthaben oberhalb der Grenze der gesetzlichen Sicherung garantieren.
Dass die noa bank selbst genügend Mittel besitzt, um alle ihre Kunden vollständig auszuzahlen, darf beim aktuellen Kenntnisstand bezweifelt werden. Ob im Zweifelsfall der deutsche Staat einspringt und die noa bank-Kunden entschädigt (Stichwort Merkel-Garantie), ist natürlich reine Spekulation. Daher lässt sich heute nicht realistisch abschätzen, was mit Einlagen über 50.000 Euro passieren wird.
Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden, für die Beteiligten gilt aber leider vorerst: Abwarten!


